Die Propstei Saint-Ursanne im Fürstbistum Basel
Die folgenden Ausführungen sollen nur eine kurze Darstellung der Verhältnisse der Propstei Saint-Ursanne und deren Eingliederung ins Fürstbistum Basel liefern. Sie dienen lediglich dazu, die auf der vorherigen Seite angestellten Untersuchungen besser zu verstehen und sind keineswegs vollständig. Die Erläuterungen stammen hauptsächlich aus dem von Theodor Bühler herausgegeben Werk «Gewohnheitsrecht und Landesherrschaft im ehemaligen Fürstbistum Basel».
Der Legende zufolge zog sich der Eremit Ursicinus um 610 im Tal des Doubs zurück (Büttner 1964: 9). Die genauen Umstände sind jedoch historisch nicht klar belegt. Es konnte jedoch gezeigt werden, dass Mönche dann im 7. Jahrhundert über dem Grab des dann heiligen Ursicinus eine Klause errichteten, welche in der Karolingerzeit dann durch eine Abtei ersetzt wurde (Prongué 2012) Die Abtei erwarb durch Schenkungen und Kolonisation grosse Ländereien, welche so zur Propstei von Saint-Ursanne wurden (Bühler 1972: 71). Die Abtei unterstand bis um das Jahr 1000 direkt dem Erzbischof von Besançon. Wie und wann die Abtei ans Fürstbistum Basel überging, ist umstritten. Die erste Erwähnung findet 999 eine Schenkung von Rudolf III., Sohn des Königs von Burgund, an dessen Echtheit jedoch stark gezweifelt wird. Verschiedene Erklärungen scheinen diese Schenkung zu widerlegen und sehen die Urkunde als Fälschung. Das Problem ist jedoch, dass sich darauffolgende Urkunden auf diese Fälschung beziehen und somit kein eindeutiger Schluss gezogen werden kann, wann die Abtei genau die Herrschaft wechselte (Bühler 1972: 77). Dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz zufolge, fiel Saint-Ursanne zwischen 1096-1120 unter die weltliche Obrigkeit des Bischofs von Basel (Prongué 2012). Das Kloster Saint-Ursanne wurde in ein Kanonikerstift umgewandelt, dessen Vorsteher der Propst war. In den folgenden 400 Jahren verloren die Kanoniker, also die Vorsteher des Kanonikerstifts, immer mehr Macht zugunsten des Bischofs, welcher in Saint-Ursanne durch den Vogt vertreten war. 1492 traten sie dann sämtliche Rechte an den Bischof ab (Bühler 1972: 136). Dies galt dann eben auch für Gauthier Belorsier, der 1503 in der Person des Vogts und Schaffners direkt an den Bischof von Basel meldete.
Die geografischen und auch verwaltungstechnischen Verhältnisse blieben in den darauffolgenden 300 Jahren mehrheitlich gleich, wie an der Karte aus dem 18. Jahrhundert erkennbar ist. Weil die Pfründe aus der Propstei gering waren, lockerten die Bischöfe von Basel jedoch den Machteinfluss auf Saint-Ursanne. Aufgrund von machtpolitischen Uneinigkeiten, gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Pröpsten und der bischöflichen Verwaltung. Im Zuge der Französischen Revolution löste sich die Propstei 1793 offiziell auf (Prongué 2012).