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Ein Urteilsbrief als Quelle

Konvertieren und transkribieren (lassen)

Für die nachfolgenden Untersuchungen wurde ein Urteilsbrief – betitelt als «Urteilbrief Gotschalgks von der sachsen con[tra] Hartungen Gernot burger zuͦ Erffurt»[2] – verwendet. Der Scan der Quelle war vorerst eine zweiseitig PDF-Datei, welche als erstes in ein .jpg konvertiert werden musste. Die zwei Bilddateien wurden in einen gemeinsamen Ordner gelegt, welcher danach auf Transkribus hochgeladen wurde. Der Prozess der Layout Analysis erkannte die einzelnen Textabschnitte und Sätze relativ gut, jedoch ist gewisse fein Adjustierung unumgänglich. Ebenfalls musste der letzte Textabschnitt manuell als solcher ergänzt werden. Der darauffolgende Transkriptionsvorgang wurde mit dem auf CITlab HTR+ basierenden Model mit dem Namen «German_Kurrent_XVI-XVIII_M1» unternommen. Die CER liegt bei diesem Model bei 8.42%. Der Transkriptions- prozess brauchte knapp unter einer Minute.

Die grob acht auf hundert Zeichen Fehlerquote war im Transkript – trotz Reinschrift – eindeutig erkennbar. Die grösste Mühe bereiteten die Buchstaben E, r, A und o, welche mit B, t, V und a verwechselt wurden.  

Abb. 5: Bildschirmaufnahme der beendeten Transkription in Transkribus (stellenweise korrigiert). 

Nach der Transkription und der Verbesserung bestimmter (und identifizierbarer) Fehlern, kann die Quelle selbst genauer betrachtet werden. Wie schon erwähnt handelt es sich um einen Urteilsbrief, wobei sich im ganzen Text weder ein definitives Urteil manifestiert, noch irgendein konkretes Vergehen bzw. ein konkreter Streitpunkt ersichtlich wird.

Kompensiert wird dieser Mangel jedoch mit einer Vielzahl von Namen, welche für die Personenforschung grundlegend sind. Nebst den Namen im Titel (Gotschalgk von der Sachsen und Hartungen Gernot), werden hauptsächlich im letzten Teil einige Persönlichkeiten genannt, welche zum Urteil ihr Siegel gaben: «Heinrich Ryff/ […] Einerich von Reiffenberg /Wilhelm von rechperg von Hrenrechperg bede ritter Georg von Helle / gnant pfeffer lantlet Jorge Schraube bede doctores Jorg Kreidel Sy- /bolt Fulhaber und Johann Cronberger zu urkunde haben wir un- /ser Ingesiegel an diesen brieff thun hencken».  Den Schluss des Textes bildet – wie üblich – die Datumsangabe; «anno /domini m[illesimo] quadringentesto octuagesto quinto», also 1485.[3]

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[2] StA Wü, MIB 43, fol. 102r-102v
[3] Ebd.