Der Verräter Friedrich Ulrich

Autorin: Manuela Aschwanden | Erstellt am: 15.11.2024 | Version vom: 15.01.2025

Durch eine Zufallsbegegnung mit seinem Kommilitonen Rudolf Reinhardt wurde der Theologiestudent Friedrich Ulrich zum Geheimnisträger einer geplanten Verschwörung gegen die Berner Regierung.1 Wie er später zu Protokoll gab, besuchte er danach „theils aus Curiositat, und theils aus Forcht“2 den später als Hauptverschwörer hingerichteten3 Niklaus Wernier.4 Damit verstrickte sich der Mitwisser Ulrich zunehmend in eine potenzielle Mittäterschaft. Wie der Historiker Andreas Würgler beschreibt, geriet er durch diese Verstrickungen in einen Loyalitätskonflikt, den er schliesslich mit seinem Verrat an den Konspiranten zugunsten der Obrigkeit entschied.5 Einer Obrigkeit, der er knapp drei Wochen später im Verhör als Mitverschwörer gegenüberstand.6 Ulrich befand sich somit in einer aussergewöhnlichen Lage: Einerseits verhörte ihn die Regierung als Mittäter, andererseits galt er ihr als geschätzter Entdecker der Konspiration.7 Das vor diesem Hintergrund entstandene Verhörprotokoll steht im Zentrum dieser Arbeit. Es handelt sich um die bisher einzig bekannte Schilderung der Ereignisse von Ulrich selbst die, verstanden durch ihren Entstehungskontext, eine Annäherung an sein Erleben der Ereignisse von 1749 ermöglicht und ihm, im Sinne einer polyfonen Geschichtsschreibung8 eine Stimme gibt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage: Wie stellte sich Friedrich Ulrich in der Dualität seiner Rolle – zwischen Mitverschwörer und loyalem Bürger – in seinem Verhör dar?

Zwischen Neugierde und Furcht

Hauptgegenstand dieser Arbeit ist das Verhörprotokoll von Friedrich Ulrich, das im Gross-Turmbuch zur Henzi-Verschwörung überliefert ist. Der Historiker Gerd Schwerhoff betont, dass der Umgang mit administrativ-rechtlichen Quellen eine sorgfältige Reflexion erfordert, dementsprechend ist es wichtig, Ulrichs Aussagen zunächst in ihrer Entstehung zu kontextualisieren.9

Die Verhöre im Zusammenhang mit dem entdeckten Komplott begannen am 7. Juli 1749.10 Bereits zehn Tage später wurden die Hauptverdächtigen Emanuel Fueter, Samuel Henzi und Niklaus Wernier hingerichtet.11 Die Untersuchung gegen die Mitverschwörer wurde indes fortgeführt und Ulrich am 26. Juli 1749 vernommen.12 In seiner Aussage beschrieb er die Ereignisse von seinem ersten Kontakt mit den Verschwörern am 2. Juli 1749 bis zu deren Verhaftung am 4. Juli 1749.13 Seine Schilderung beginnt mit der Begegnung mit Rudolf Reinhardt. Dieser erzählte ihm:

„Es seyen viel brave ehrliche Bürger, [...] welche sich zusamen Verbunden, ihre alten bürgerlichen Freyheiten wieder zu erwerben, und den Schirm brieff wieder, wo nicht mit Güte, dennoch mit Gewalt hervor zubringen [...].“14

Friedrich Ulrich stammte aus einer Burgerfamilie, gehörte jedoch nicht zum Regiment.15 Als Theologiestudent knüpfte er an die Familientradition an, in der sowohl sein Vater als auch sein Grossvater bereits als Pfarrer tätig waren.16 Damit gehörte Ulrich zu jener Gruppe von nicht regimentsangehörigen Burgern, die laut Reinhardt im Zentrum der Verschwörung standen. Über Einzelheiten der Verschwörung wollte ihm Reinhardt bei diesem Treffen keine Auskunft geben, dafür solle er sich am Abend bei Niklaus Wernier, dem Schwager von Reinhardt, einfinden. Ulrich folgte dieser Einladung.17 Wie eingangs zitiert, begründete er diesen Schritt mit einer Mischung aus Neugierde und der Furcht, sonst vor den Verschwörern als Verräter zu gelten.18 Der Besuch bei Wernier erklärt, warum Ulrich trotz seiner Rolle als Entdecker der Verschwörung im Rahmen der Ermittlungen gegen die Mittäter verhört und unter Hausarrest gesetzt wurde.19 Zwar erfüllte er mit der Anzeige der Konspiranten seine Bürgerpflicht, hatte diese aber zuvor durch seinen Besuch bei Wernier missachtet.20 Im Manual des Geheimen Rats ist er denn auch als Mitverschwörer aufgeführt und als solcher im August 1749 verurteilt worden.21 Während seines Verhörs trat er der Obrigkeit nicht als Entdecker gegenüber, sondern als Mitangeklagter.

Ein Loyalitätskonflikt

Laut Friedrich Ulrich empfing ihn Niklaus Wernier am Abend des 2. Juli 1749 ganz höflich bei sich zu Hause.22 Wernier habe „allernhand unzufriedene Reden angefangen zu führen“23, antwortete jedoch auf Ulrichs Nachfragen, dass er ohne sein „Juramentum Silentii“24 keine weiteren Details zum Plan preisgeben werde. Der Verschwiegenheitsschwur sollte bei der Verkündigung des Plans am folgenden Sonntag während einer Zusammenkunft an der Schiffländte abgelegt werden.25 Gemäss seinen Aussagen stimmte Ulrich diesem Treffen zu, nicht aber ohne vorher zu deklarieren:26

„Er habe mit den Freyheiten nichts zu thun, seye ein Examinat, und stehe ihme nicht an, sich in Politische oder dargleichen Sachen zu mischen.“27

Diese Szene zeigt in ihrer Widersprüchlichkeit das Spannungsverhältnis, in dem sich Ulrich in seinen Aussagen bewegte – mal neugieriger Mitläufer, mal loyaler Untertan. Er begründete seinen Besuch bei Wernier mit Neugierde und Furcht. Wernier befriedigte seine Neugierde nur bedingt und verwies bei Nachfragen auf ein weiteres Treffen. Sowohl Neugierde als auch die Furcht vor Repressalien könnten Ulrich dazu bewogen haben, auch einem weiteren Treffen zuzusagen. Dass Ulrichs Angst durchaus berechtigt war, belegen die Turmbuchaussagen von Niklaus Wernier, denen zufolge Verräter der Verschwörung mit Vergeltung rechnen mussten.28 Seine Äusserung gegenüber Wernier, kein Interesse an politischer Partizipation oder Freiheit zu haben, erscheint riskant angesichts der potenziellen Gefahr, die eine offene Ablehnung der Ziele der Verschwörer mit sich bringen konnte. Ebenfalls im Widerspruch dazu steht seine damit einhergehende Zustimmung zu einem weiteren Treffen. Die Berücksichtigung des Entstehungskontexts dieser Aussage bietet eine mögliche Erklärung für diese Widersprüchlichkeit. Gemäss Gerd Schwerhoff sind Verhöre auch als strategische Selbstdarstellung zu verstehen, in der sich Beteiligte an verbotenen Aktivitäten möglicherweise durch gezielte Aussagen zu schützen versuchen.29 Ulrich bekannte sich in seiner Vernehmung zu einer Verstrickung mit den Verschwörern.30 Das machte ihn in den Augen der Obrigkeit zu einem ungehorsamen Untertan. Mit der von ihm geschilderten Äusserung gegenüber Wernier stellte sich Ulrich dahingegen als loyalen Bürger dar. Dabei zeigte er nicht nur ein Bewusstsein für seinen Platz in der bestehenden Herrschaftsordnung, sondern vertrat diese Position selbst gegenüber einem potenziell gefährlichen Verschwörer.

Ulrich ist in seinen Aussagen schwer einzuordnen. Er beschreibt sich sowohl als neugierigen, wenn auch verängstigten Mitläufer, als auch als Verfechter der obrigkeitlichen Herrschaftsordnung. Diese Polarität kann im Kontext des eingangs erwähnten Loyalitätskonflikts verstanden werden, in dem sich Ulrich laut Andreas Würgler befand.31 Mit dem Besuch bei Wernier war er aus Sicht der Regierung ein abtrünniger Untertan und musste im Falle einer Entdeckung der Konspiration mit einer Bestrafung rechnen. Dasselbe drohte ihm auch von Seiten der Verschwörer. Wie Ulrich dieses Dilemma bewältigt haben will, wird in der Schilderung seiner Gedanken nach dem Besuch bei Wernier deutlich:

„Als Er darüberhin nach Hauß gegangen habe er die gantze nacht über diese Hergangenheit Reflectirt, sich auch endlich vest entschloßen, sich im geringsten darein nicht einzulaßen, sonderen sich aus der Statt zu seinen Verwandten zu begeben, von wanmr Er dan diesen Leüthen zu schreiben wolle, diese Sachen, so er von großer Consequenz ansehe, bleiben zu laßen, und es ihme Schrifftlich zu versprechen, oder er werde selbige nach seinem Gewißen anzeigen müssen; In diesen Gedancken habe Er die gantze Nacht und den folgenden Tag zugebracht [...].“32

Was Ulrich hier verschwieg: Zu diesem Zeitpunkt hatte er die Verschwörer bereits verraten.33

Abbildung 1
Die hier abgebildete Seite stammt aus dem Verhörprotokoll von Friedrich Ulrich, das im Gross-Turmbuch zur Henzi-Verschwörung von 1749 überliefert ist. In dieser Passage schildert Ulrich das im Text zitierte fiktive Szenario seiner nächtlichen Überlegungen.47 Die Transkription des Protokolls wurde mithilfe der KI-gestützten Handschriftenerkennungssoftware Transkribus erstellt.

Verraten und Verschweigen

Gemäss dem Berner Grossrat und Zeitzeugen Friedrich von Mülinen34, hat Friedrich Ulrich am Abend des 2. Juli 1749 den damaligen Kleinrat und Deutschsäckelmeister Johann Anton Tillier35 aufgesucht und den geplanten Komplott zur Anzeige gebracht.36 Ulrich hatte also nicht eine Nacht lang gehadert, sondern löste seinen Loyalitätskonflikt am Abend zuvor zugunsten der Obrigkeit. Laut Andreas Würgler war dies eine Entscheidung getragen von Staatstreue und der Ehrfurcht vor irdischer und göttlicher Ordnung. Zudem überwog offenbar die Sorge vor den Konsequenzen seines Schweigens die Angst vor der Vergeltung der Verschwörer.37 Es bleibt die Frage, warum Ulrich in seinem Verhör seinen Verrat verschwieg und stattdessen ein fiktives Szenario nächtlicher Umwälzungen entwarf. Wie dargelegt, war er durchaus bemüht sich in seinen Aussagen als treuen Bürger darzustellen. Den ultimativen Loyalitätsbeweis verschwieg er jedoch. Eine mögliche Erklärung liefert das von Friedrich von Mülinen überlieferte Patentschreiben, in dem Ulrichs Belohnung für den Verrat dokumentiert ist. Darin äusserte er den Wunsch, der Öffentlichkeit nicht als Verräter bekannt zu werden, aus Angst vor negativen Folgen für sich und seine Nachkommen.38 Ulrichs Furcht vor Vergeltung blieb offenbar bestehen, weshalb er auf Verschwiegenheit bedacht war. Im Kontext seines Verhörs ist unklar, wer Zugang zu seinen Aussagen hatte, was seine Zurückhaltung angesichts der gewünschten Geheimhaltung erklären kann.

Bemerkenswerterweise gewährte Ulrich den Konspiranten in seiner fiktiven Darstellung der Ereignisse mithilfe eines Briefes39 eine letzte Gelegenheit zur Einsicht, eine Chance die er ihnen in Wahrheit nicht eingeräumt hatte. Ulrichs Angst vor Vergeltung und sein Bemühen um Geheimhaltung erklären dies nur bedingt. In seiner alternativen Darstellung ist er kein Verräter, daran ändert auch ein Brief nichts. Es ermöglichte ihm höchstens die Behauptung, einem Verrat seinerseits wäre eine Warnung vorhergegangen. Mit der Androhung einer Anzeige blieb Ulrich im Narrativ des treuen Untertanen, doch der vorausgehende Brief stellte aus Sicht der Obrigkeit einen unnötigen Umweg dar. Dennoch machte er diese hypothetische Konzession, obwohl sie ihm im Kontext seines Verhörs kaum zuträglich war. Eine mögliche Deutung ergibt sich aus einer anderen Passage in Ulrichs Aussagen. Dort entschuldigte er sich bei der Obrigkeit dafür, Emanuel Fueter kurz vor dessen Verhaftung vor dem drohenden Unheil gewarnt zu haben. Sein Handeln begründete er mit „Compassion“40 gegenüber Fueter.41 Wie diese Szene zeigt, haderte Ulrich augenscheinlich mit den Konsequenzen seiner Entscheidung, zum Zeitpunkt seiner Vernehmung mittlerweile tödlichen Konsequenzen. Sein schriftlicher Appell an die Verschwörer kann vor diesem Hintergrund als barmherziger, wenn auch fiktiver Akt der „Compassion“ gedeutet werden.

Abbildung 2
Friedrich Ulrich war von 1750 bis 1757 Pfarrer von Biglen.48 Das Bild der Gemeinde von Jakob Samuel Weibel entstand zwar erst 1825,49 vermittelt jedoch einen Eindruck der Welt, in die Ulrich nach den Ereignissen von 1749 eintrat. Links im Bild steht die spätgotische Kirche, die 1521 erbaut und 1806 um einen Turm mit Spitzhelm erweitert wurde.50

Epilog

Das Verhörprotokoll von Friedrich Ulrich ist ein bemerkenswertes Zeitzeugnis. Es erlaubt nicht nur eine Annäherung an Ulrichs Person, sondern zeugt bereits in seinem Entstehungskontext von der aussergewöhnlichen Rolle, in der er sich 1749 befand. Obwohl er der Entdecker der Verschwörung war, hatte er sich im obrigkeitlichen Verhör als Mitangeklagter zu verantworten. Statt sich konsequent als loyaler Bürger zu präsentieren, was durchaus in seinem Interesse gewesen wäre, liess er in teils widersprüchlichen Aussagen Raum für unterschiedliche Deutungsmöglichkeiten. Es sind diese Deutungsmöglichkeiten, die im Sinne der zu Beginn erwähnten polyfonen Geschichtsschreibung42 einen differenzierten Blick auf Ulrich und sein Verhalten im Kontext der Henzi-Verschwörung ermöglichen. In seiner Darstellung zeigt er sich mal als neugierigen Mitläufer, mal als reuigen Untertan und mal als hadernden Verräter. Diese Mehrdeutigkeit offenbart den Loyalitätskonflikt, in dem sich Ulrich spätestens seit seinem Besuch bei Niklaus Wernier befand. Mit dem darauffolgenden Besuch bei Anton Tillier entschied er diesen zwar zugunsten der Obrigkeit, doch zeugen seine Aussagen knapp drei Wochen später von einem anhaltenden Dilemma.

Anders als die drei hingerichteten Verschwörer hat Friedrich Ulrich eine gelebte Geschichte nach den Ereignissen von 1749. Als Belohnung für seinen Verrat erhielt er 1750 von der Berner Obrigkeit die Pfarrstelle in Biglen43 und verliess damit die Stadt Bern, in die er als Bewohner nicht mehr zurückkehrte.44 Seine Ehe mit Rosina Zeerleder blieb kinderlos.45 1781 starb er in Signau im Alter von 60 Jahren.46

 

Endnoten

1 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 420.
2 Ebd., S. 421.
3 Vgl. Meier, Micheli du Crest, S. 183.
4 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 421.
5 Vgl. Würgler, Verschwiegenheit, S. 91, 94.
6 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 420-425.
7 Die obrigkeitliche Wertschätzung für Friedrich Ulrich als dem Entdecker des Komplotts, zeigt sich besonders an zwei Stellen: Am 10. September 1749 erhielt der Geheime Rat ein Schreiben, unterzeichnet unter anderem vom Ratsherren Anton Tillier, in dem der Rat ersucht wurde, dem treuen Entdecker eine angemessene Belohnung zu gewähren (vgl. Geheimes Manual über die Henzi-Verschwörung von 1749, Bern, 07.07.1749-28.11.1749, StABE, A I 932, S. 86.). Diese Belohnung wurde laut einem von Friedrich von Mülinen überlieferten Patent am 16. Oktober 1749 gewährt. In diesem Patent wurde dem „lieben getreüwen Burger Friderich Ullerichs“ unter anderem die „Landsvätterlichen Huld“ zugesichert (vgl. Historische Erzehlung alles dessen so sich Anno 1749 zu Bern auss Anlass dess damahligen Conspirations Geschäft zugetragen, Bern, 1749, BBB, Mss.Mül.328, Beilagen, S. 79-80.).
8 Zum Konzept einer polyfonen Geschichtsschreibung vgl. Mintzker, Jud Süss, S. 26-29.
9 Vgl. Schwerhoff, Historische Kriminalitätsforschung, S. 40, 65-71.
10 Vgl. Würgler, Proteste, S. 444.
11 Vgl. Meier, Micheli Du Crest, S. 183.
12 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 425.
13 Vgl. ebd., S. 420-425.
14 Ebd., S. 420.
15 Vgl. Würgler, Verschwiegenheit, S. 93.
16 Friedrich Ulrichs Vater Johann Justus Niklaus Ulrich war unter anderem Pfarrer in Laupen, Lausanne und Thurnen (vgl. o.A., Johann Justus Niklaus Ulrich, http://www.hfls.ch/humo-gen/family/1/F24660?main_person=I72740 [15.11.2024].). Sein Grossvater Niklaus Ulrich war Pfarrer in Aarberg und Leissigen (vgl. o.A., Niklaus Ulrich, http://www.hfls.ch/humo-gen/family/1/F32936?main_person=I96474 [15.11.2024].). Diese Angaben basieren auf dem Historischen Familienlexikon der Schweiz, dessen Autorenschaft unbekannt ist. Eine abschliessende Überprüfung dieser Angaben erfordert weiterführende archivalische Untersuchungen.
17 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 421.
18 Friedrich Ulrich war nicht der einzige Student, den Rudolf Reinhardt angeworben hatte. Nicht alle folgten indes der Einladung zu Niklaus Wernier. Die Studenten Gottlieb Tillman und Gottlieb Walther lehnten die Einladung ab (vgl. für Tillman: Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 415; für Walther: ebd., S. 417-418.). Johann Samuel Musculus und Daniel Stettler gaben ab, der Einladung erst nach wiederholtem Drängen Reinhardts gefolgt zu sein (vgl. für Musculus: ebd., S. 432-438; für Stettler: ebd., S. 448-451.). Ulrich sprach von Angst gegenüber Reinhardt, erwähnte jedoch weder wiederholtes Drängen noch Gewalt seitens Reinhardt (vgl. ebd., S. 420-421.).
19 Vgl. Geheimes Manual über die Henzi-Verschwörung von 1749, Bern, 07.07.1749-28.11.1749, StABE, A I 932, S. 86.
20 Gemäss dem Historiker André Holenstein waren die Anzeigepflicht von potenziell schädlichen Vorkommnissen für die Regierung und das Verbot heimlicher Versammlungen ohne Zustimmung der Obrigkeit seit dem 16. Jahrhundert Bestandteil des Berner Huldigungseids, der die Erwartungen der Obrigkeit an ihre Untertanen formalisierte (vgl. Holenstein, Huldigung, S. 292-293.).
21 Vgl. Geheimes Manual über die Henzi-Verschwörung von 1749, Bern, 07.07.1749-28.11.1749, StABE, A I 932, S. 82-86.
22 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 421.
23 Ebd.
24 Ebd., S. 422.
25 Vgl. ebd.
26 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 422.
27 Ebd., S. 422-423.
28 Vgl. ebd., S. 32.
29 Vgl. Schwerhoff, Historische Kriminalitätsforschung, S. 67.
30 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 420-425.
31 Vgl. Würgler, Verschwiegenheit, S. 91.
32 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 423.
33 Vgl. Historische Erzehlung alles dessen so sich Anno 1749 zu Bern auss Anlass dess damahligen Conspirations Geschäft zugetragen, Bern, 1749, BBB, Mss.Mül.328, S. 9.
34 Vgl. Hüssy, Friedrich von Mülinen, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017115/2008-01-18/ [30.11.2024].
35 Vgl. Grafenried von, Johann Anton Tillier, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017267/2012-10-12/ [30.11.2024].
36 Vgl. Historische Erzehlung alles dessen so sich Anno 1749 zu Bern auss Anlass dess damahligen Conspirations Geschäft zugetragen, Bern, 1749, BBB, Mss.Mül.328, S. 9-10.
37 Vgl. Würgler, Verschwiegenheit, S. 94.
38 Vgl. Historische Erzehlung alles dessen so sich Anno 1749 zu Bern auss Anlass dess damahligen Conspirations Geschäft zugetragen, Bern, 1749, BBB, Mss.Mül.328, Beilagen, S. 79-80.
39 Wie die Verhörprotokolle zur Henzi-Verschwörung zeigen, gab es einen Brief eines Studenten an die Konspiranten. Dieser stammte jedoch nicht von Friedrich Ulrich, sondern von Daniel Stettler. Rudolf Reinhardt hatte auch ihn angeworben und nach wiederholtem Drängen erschien er bei Niklaus Wernier (vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 448-451.). Am darauffolgenden Tag schrieb er laut seinen Aussagen einen Brief an Wernier in dem er erklärte: „Er habe die Sache überlegt, er könne nicht beypflichten, und wolle nichts damit zu thun haben, und wanner ihne jeh auf die Liste gethan, so solle er seinen Nahmen durchthun, im Übrigen solle es der Verschwiegenheit halber, wegen seinen angebrachten Gründen, bey dem gestrigen verbleiben [...].“ (ebd., S. 452.). Ob Ulrich von diesem Brief wusste und sich möglicherweise davon inspirieren liess, bleibt offen.
40 Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 424.
41 Vgl. ebd., S. 423-424. Emanuel Fueter bestätigte diese Begebenheit in seinen Aussagen. Auffällig dabei ist, dass ihm anscheinend nicht bewusst war, dass die Warnung vom Verräter der Verschwörung kam (vgl. ebd., S. 48-49.).
42 Vgl. Mintzker, Jud Süss, S. 26-29.
43 Vgl. o.A., RegimentBüchlein 1750, S. 59.
44 Vgl. Schmid, Ulrich, S. 116.
45 Vgl. Tillier von, Freistaat Bern, S. 218.
46 Vgl. Schmid, Ulrich, S. 116.
47 Vgl. Gross-Turmbuch, Bern, 1749, StABE, B IX 493, Band 1749, S. 423.
48 Vgl. Schmid, Ulrich, S. 116.
49 Vgl. Biglen, Biglen, 16.08.1825, BBB, GD.1, Tf. 17;B 11.5.
50 Vgl. o.A., Kirche Biglen, https://www.denkmalpflege.apps.be.ch/de/collection/item/1487/ [10.12.2024].

 

Bibliografie

Quellenverzeichnis

Archivquellen

  • BBB, Mss.Mül.328, Historische Erzehlung alles dessen so sich Anno 1749 zu Bern auss Anlass dess damahligen Conspirations Geschäft zugetragen, Bern, 1749.
  • StABE, A I 932, Geheimes Manual über die Henzi-Verschwörung von 1749, Bern, 07.07.1749-28.11.1749.
  • StABE, B IX 493, Band 1749, Gross-Turmbuch, Bern, 1749.

Gedruckte Quellen

  • o.A., RegimentBüchlein. Uber die Weltlich und Geistliche Verfassung Loblichen Stands Bern, Bern 1950.

Literaturverzeichnis

  • Holenstein, André, Die Huldigung der Untertanen. Rechtskultur und Herrschaftsordnung (800-1800), Stuttgart/New York 1991.
  • Meier, Pirmin, Die Einsamkeit des Staatsgefangenen Micheli Du Crest. Eine Geschichte von Freiheit, Physik und Demokratie, Zürich/München 1999.
  • Mintzker, Yair, Die vielen Tode des Jud Süss. Justizmord an einem Hofjuden, Göttingen 2020.
  • Schmid, B., Ulrich. Kanton Bern, in: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz (Band 7), Neuenburg 1934, S. 116.
  • Schwerhoff, Gerd, Historische Kriminalitätsforschung, Frankfurt am Main 2011.
  • Tillier von, Anton, Geschichte des eidgenössischen Freistaates Bern von seinem Ursprung bis zu seinem Untergange im Jahre 1798 (Buch 7), Bern 1838.
  • Würgler, Andreas, Verschwiegenheit und Verrat. Denunziation und Anzeige in der Berner Verschwörung von 1749, in: Der Staatsbürger als Spitzel. Denunziation während des 18. und 19. Jahrhunderts aus europäischer Perspektive (Deutsch-Französische Kulturbibliothek Band 19), hrsg. von Michaela Hohkamp; Claudia Ulbrich, Leipzig 2001, S. 87-109.
  • Würgler, Andreas, Bitten und aufbegehren. Proteste wider die Obrigkeit, in: Berns goldene Zeit. Das 18. Jahrhundert neu entdeckt, hrsg. von André Holenstein, Bern 2008, S. 441-444.

Internetressourcen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1

  • StABE, B IX 493, Band 1749, Gross-Turmbuch, Bern, 1749, S. 423.

Abbildung 2

  • Weibel, Jakob Samuel, Biglen, Biglen, 16.08.1825, BBB, GD.1, Tf. 17; B 11.5.