Von gottlosen Konspiranten, gnädigen Obrigkeiten und getreuen Untertanen
Aspekte und Entwicklungen des Berner Regierungsnarrativs zur Verschwörung von 1749
Carol Bernasconi, 23. Januar 2025
Einleitung
Nachdem die heranwachsende Burger-Verschwörung in Bern anfangs Sommer 1749 im Keim erstickt wurde, war die Regierung bemüht, ihre eigens zugeschnittene Version der Ereignisse der Öffentlichkeit aufzuzwingen. Dieser Essay untersucht in der Zeitspanne zwischen Juli und der zweiten Septemberhälfte das Berner Regierungsnarrativ zur Konspiration und geht anhand schriftlicher Quellen chronologisch dessen Weiterentwicklung nach.[1] Es wird nach den verschiedenen Akteuren, welche das Regime erwähnt, deren jeweiliger Rolle und den Beziehungen untereinander gefragt. Ab der ersten öffentlichen Kommunikation der Regimes orientierte sich das Regierungsnarrativ an denselben Grundpfeilern. Die Weiterentwicklung ging mit einer zunehmenden Konkretisierung bzw. Verdeutlichung der Ereignisse vonseiten der Regierung einher. In seiner Version der Ereignisse inszenierte sich das Regime als gnädiger Gegenpol einer verräterisch-konspirierenden Minderheitsbewegung, welche Bern in Mord und Brand stürzen wollte, und rückte dabei den weltlichen Beistand einer quasi-ausnahmslos treu ergebenen Stadt und Republik sowie das patrizische Gottesgnadentum in den Vordergrund.
Der Erste Medienbericht zur Verschwörung
Einige Tage nachdem der Theologiestudent Friedrich Ulrich die Verschwörer verraten hatte,[2] kommunizierte das Regime bereits öffentlich und stellte im Gegensatz zu einer schwammigen Beschreibung der vereitelten Konspiration das Handeln und Vorgehen von Regierung, Burgern und Gott zwar knapp aber umso konkreter dar. Am 9. Juli 1749 erschien in den Nouvelles de divers endroits, der französischsprachigen Regierungszeitung,[3] der erste Medienbericht zur Konspiration überhaupt.[4] Gerade einmal 111 Wörter, Satzzeichen und Zahlen auf 19 Zeilen waren den höchst-brisanten Ereignissen gewidmet.[5] Zur Verschwörung selbst stand lediglich gedruckt, dass «QUelques [sic] Citoyens de cette Capitale» in «une espéce de Conspiration» involviert seien und die «Coupables, ou Suspects de l’être au nombre de 20. Personnes» ohne Gegenwehr festgenommen wurden.[6] Über genaue Motive und einer Vorgehensweise der Verhafteten schwieg die Zeitung gänzlich.[7] Die Verschwörung war für die Leserschaft kaum greifbar.
Während die Rolle der Konspiranten unklar blieb, war die Meldung vom 9. Juli bezüglich weiterer Akteure kommunikativer und rückte dabei das Regime in ein positives Licht. «Le Gouvernement», so die Nouvelles, arbeite «avec diligence» an der juristischen Untersuchung,[8] was ein geordnetes Vorgehen vonseiten der Regierung implizierte und deren Krisenbewältigung lobend darstellte.[9] Für das Regime sprach ebenfalls, dass «Les Bourgeois» der Obrigkeit ihre Treue zugesichert und den «Complot des Conjurez» aufs schärfste verurteilt hätten.[10] Festzuhalten ist die Bezeichnung der Konspiranten als «quelques citoyens de cette capitale», also Stadtbürger, im Gegensatz zu «Les Bourgeois», die der Regierung eben ihre Loyalität kundtaten. Durch die unterschiedliche Beschreibung präsentierte das junge Regierungsnarrativ eine geeinte Burgerschaft, die sich stärkend hinter die Obrigkeit stellte.[11] Schliesslich wurde auch «Dieu» eine Rolle zugeschrieben. Er stand wenig überraschend auf der Seite der Berner Behörden. In der Deutschen Flugpublizistik der Frühen Neuzeit diente «göttliche Beobachtung» dem Herrscher dazu, «sich vor [politischen] Angriffen […] zu schützen».[12] Die Meldung in der Regierungszeitung folgte einem ähnlichen Muster und erklärte, das Regime hätte «eû avis» vom Komplott, der «Graces à Dieu» nicht hätte «éclater» können.[13] Das Regime stärkte die Legitimation der patrizischen Obrigkeit, indem es «göttliche Beobachtung» implizierte und die Vereitelung des Komplotts auf Gott zurückführte. Neben himmlischer Unterstützung legitimierte der weltliche Beistand der «Bourgeois» das Regime, welches auch mit seinem geordneten juristischen Vorgehen punktete.
Die Regierung konkretisiert ihre Version der Ereignisse
Der schwammigen Beschreibung der anti-patrizischen Verschwörung wegen befand sich das Regierungsnarrativ am 9. Juli im Vergleich zur späteren Ausarbeitung und Weiterentwicklung noch in Kinderschuhen. Trotzdem lassen sich anhand der konkreten Rollenzuteilung für Regierung, Burgerschaft und Gott die Grundpfeiler der öffentlichen Kommunikation des Regimes bereits festmachen. Als die Behörden am 13. August ein zweites und letztes Mal in den Nouvelles zu den Ereignisssen in Bern informierten,[14] knüpften sie an den ersten Zeitungsbericht an, indem sie die jeweilige Rolle von Regierung und Burgerschaft verdeutlichten, die Verschwörung nun aber entschieden negativer beschrieben. Am selben Tag schritten die Verbannten mit ihren Familienmitgliedern unter Eskorte durch die Stadt und verliessen Bern.[15] Frühneuzeitliche Herrschende «printed their decisions and mandates in order to calm the atmosphere», aber auch um die Öffentlichkeit von einer bestimmten Vorgehensweise und Meinung zu überzeugen.[16] Es liegt daher nahe, dass die Obrigkeit mit einer am Tag der Ausreise der Verbannten publizierten Meldung in der Regierungszeitung versuchte, dem für Stadtberner unübersehbaren Ereignis, bei welchem die Feinde des Regimes die Blicke erneut auf sich und ihre anti-patrizischen Ideen gezogen haben müssen, entgegenzuwirken. Dazu wandelte sich etwa «une espéce de Conspiration» vom 9. Juli in fünf Wochen zum «le détestable & meurtrier Projet de Conspiration contre le Gouvernement».[17] Diese aktualisierte Beschreibung der Ereignisse exemplifiziert die Weiterentwicklung des Regierungsnarrativs, welche dem Regime im Gegensatz zur ersten Zeitungsmeldung ermöglichte, am 13. August ein deutlich konkreteres und negatives Bild der Konspiration zu präsentieren. Die Männer, welche die Stadt verliessen, waren nicht länger Mitglieder «irgendeiner» sondern verurteilte Anhänger «der abscheulich-mörderischen» Verschwörung.
Der knapp aber negativ beschriebenen Unternehmung von insgesamt 27 Verschwörern stellte der zweite Bericht in der Regierungszeitung erweiterte Rollen für Regierung und Burgern vom 9. Juli gegenüber und charakterisierte die Konspiration so als Minderheitsbewegung in einer ansonsten hinter der gnädigen Obrigkeit vereinten Stadt und Republik Bern. «[L]e Gouvernement», so der Artikel, hätte sich bei der Aufarbeitung der Verschwörung zudem vom «Esprit de douceur & de modération, qui forme son Caractère distinctif» leiten lassen.[18] Mit ihrer eigenen Angaben zufolge eher milden Reaktion auf die verschwörerischen Handlungen zahlreicher Konspiranten konnte sich die Regierung neben ihrem erneut aufgeführten exemplarischen juristischen Vorgehen vom 9. Juli zusätzlich als gnädig inszenieren. Stabilisierend für das Regime wirkten ebenfalls Loyalitätsbekundungen aus dem gesamten Berner Herrschaftsgebiet, welche die rein stadtburgerliche Unterstützung aus der ersten Meldung um ein Vielfaches übertrafen. Neben «les bourgeois» hätten auch «Toutes les Villes & les Communautez», die «Vassaux & […] Sujets» und schliesslich «tous les différens Ordres de la Capitale» der Obrigkeit ihre Treue zugesichert.[19] Dem Regierungsnarrativ zufolge, standen also bis auf eine überschaubare Gruppe von 27 Verschwörern die Stadtberner Burger und Zünfte sowie Städte und Individuen in der ganzen Republik ausnahmslos dem Regime bei. Durch das Gegenüberstellen dieser beiden ungleichen Gruppen unterstrich die Regierung ihre Stärke und Legitimation.
Die Verbreitung des Regierungsnarrativs von der waadtländischen Kanzel
Nebst Zeitungsartikeln verbreitete die Regierung ihre Version der Ereignisse ebenfalls über zwischen-behördliche Kommunikationen.[20] Am 15. September versandte das Regime etwa eine ordonnance «Pour publier en Chaire» an den Landvogt von Nyon, [21] der in seinem bailliage nach drei entflohenen Konspiranten fahnden lassen sollte.[22] Die Charakterisierung der Verschwörung ähnelte dem Zeitungsbericht vom 13. August. So sprach die Berner Regierung von «l’horrible et odieuse Conspiration […] contre nôtre Gouvernement.»[23] Weiter seien «Gabriel Fouëter le Drogiste, Godefroy Kuhn le Tanneur, et Daniel Fouëter lorfevre […] Criminels Évadés», welche mehreren «cittations», entgegen «la forme usitée», keine Beachtung geschenkt hätten.[24] Die Flucht wurde als Schuldeingeständnis präsentiert, während eine zusätzliche Entmenschlichung der fugitifs als «animaux dangereux» das negative Bild der Konspiranten verstärkte.[25] Gleichzeitig sprach die Meldung an den Landvogt der Bevölkerung im Untertanengebiet bei der Fahndung nach den Entflohenen eine zentrale Rolle als treue Gefolgschaft der patrizischen Obrigkeit zu. Während niemand den «trois Criminels Évadés» zu Hilfe kommen konnte,[26] hatte «chacun» das Recht sie «sans crainte d’aucune recherche» zu töten und «quiconque» einen Entflohen lebendig oder als Leiche ablieferte, sollte 1000 bzw. 500 Taler erhalten.[27] Ob verboten oder erlaubt, die vom Regime erwähnten Handlungen bezogen sich, wie die Loyalitätsbekundungen im zweiten Zeitungsbericht, jeweils auf die ganze Bevölkerung. Waren die Entflohenen mörderisch-verräterische Anhänger einer Minderheitsbewegung, sollten die Untertanen an der Seite ihrer Regierung gegen drei «animaux dangereux» kämpfen. Durch diese Rollenzuteilung band die Regierung die Bevölkerung in der öffentlich verlesenen ordonnance zugleich als aktive Akteurin ins Regierungsnarrativ mit ein und als treue Gefolgschaft an sich.
Das Berner Regierungsnarrativ erreicht seinen Zenit
Im Manifest ansehend die im Julio 1749 in der Statt Bern entdeckte Conspiration, dessen Publikation am 20. September beschlossen wurde,[28] verdeutlichte die Regierung in einer umfangreichen Abhandlung der Ereignisse die Rollen und Verhältnisse der verschiedenen Akteure aus früheren Kommunikationen.[29] Das Regime setzte sich gekonnt als göttlich und gesellschaftlich legitimiert in Szene und diskreditierte gleichzeitig mit etlichen Beispielen die Konspiranten als Feinde Berns. Samuel Henzi, Emanuel Fueter, Niklaus Wernier, die Entflohenen und weitere Mitverschwörer hätten sich mit «Pulfer und Bley» bewaffnet und geplant einen «Dictatoren [zu] erwählen», alle ihre Widersacher «zu massacrieren», «die Statt mit Feuer anzustecken» und die «guetige Obrigkeit […] grausamlich umzubringen».[30] Gemäss Martin-Ruland galt es in der Frühen Neuzeit «Angriffe auf die Herrschaftsschicht» neben ihrer offensichtlichen Bedrohung der politischen Stabilität auch als Gefahr für die Gesellschaft zu präsentieren.[31] Ähnlich erklärte also die Regierung im Manifest, dass sich die Verschwörung nicht nur gegen die patrizische Obrigkeit richtete, sondern Brand und Mord auch die «liebe[n] und getreue[n] Mit=burgere[n] und Unterthanen» in «den Abgrund der Bosheit» stürzen werde.[32] Erneut unterstrich das Regime also den am 13. August und im Fahndungsaufruf erwähnten Zusammenhalt von Regierung und loyaler Stadt und Republik auf.
Neben der wiederholten und detaillierten Beschreibung der Absichten der Konspiranten wurde der göttliche Beistand aus der Meldung vom 9. Juli ausgebaut. Gott unterstützte im Manifest einerseits die Regierung und wandte sich parallel von den brutal-blutigen Unternehmungen der Konspiranten ab. Politische Verschwörungen wurden in der Frühen Neuzeit unter anderem mit Gottlosigkeit in Verbindung gebracht.[33] In diesem Stil prangerte die Berner Regierung den «gottlosen Endzweck» der Verschwörung an.[34] Gleichzeitig stand «der allmaechtige grund=guetige Gott» dem Regime legitimierend bei.[35] Der Zeitungsbericht vom 13. August hatte die Handlungen von Obrigkeit, Burger und Untertanen bereits in mehreren Punkten nachgezeichnet. Nun verstärkte das Manifest zusätzlich die vorher zwar klar negativ aber doch kurzgehaltene Beschreibung des abscheulich-mörderischen Unterfangen aus den Nouvelles und der ordonnance. Diese Entwicklung, das vermeintliche Gottesgnadentum der Regierung und die beschriebene Gottlosigkeit der Verschwörer zementierten die Rollenverteilung. In einer umfangreichen Abhandlung der Ereignisse, welche etliche konkrete Beispiele zum Handeln von Obrigkeit, Burger, Untertanen und neu Konspiranten sowie Gott aneinanderreihte, formte die Regierung ihr Narrativ zur Verschwörung im Manifest zu seiner Endfassung aus.
Schlussfolgerungen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Obrigkeit in ihrer massgeschneiderten Version der Ereignisse vom Sommer 1749 drei weltlichen Akteuren – Regierung, Verschwörer sowie Institutionen und Individuen aus Stadt und Republik Bern – und Gott klare Rollen zuwies. Wie eine Untersuchung der zwei Nouvelles-Artikel, ordonnance und des Manifests zeigt, entwickelte sich das Regierungsnarrativ zwischen Juli und der zweiten Septemberhälfte weiter. Ab dem ersten Medienbericht zur Verschwörung stärkte die Regierungszeitung durch den Hinwies auf gesellschaftlichen und göttlichen Beistand das Regime. Demgegenüber stand die anfangs eher schwammige Beschreibung der Verschwörer und ihrer Absichten, welche in der Folge aber zunehmend konkreter und entschieden negativer charakterisiert wurden. Mit dem umfangreichen Manifest erreichte das Regierungsnarrativ seinen Zenit. Das Regime präsentierte der Öffentlichkeit gottlose Konspiranten, gnädige Obrigkeiten und getreue Untertanen.
Politische Sprache im Manifest
Abbildung 1: Im äusserst umfangreichen Manifest verdeutlichte das Regime sein Narrativ aus der Regierungszeitung und dem Fahndungsaufruf. Die klare Rollenverteilung, welche die Obrigkeit der Öffentlichkeit aufzuzwingen versuchte, fusste neben der detaillierten Beschreibung der Handlungen verschiedener weltlicher Akteure – Regierung, Verschwörer und Burger bzw. Untertanen – auch auf dem gezielten und wiederholten Einsatz von Schlagwörtern und weiteren Nomen sowie Adjektiven.[36]
Anmerkungen
[1] Das Regierungsnarrativ wurde neben seiner Verbreitung in Schrift- und Druckform auch durch mündliche und/oder performative Akte, so etwa Urteilsverlesungen und (inszenierte) Hinrichtungen der Öffentlichkeit präsentiert. Wegen seines geringen Umfangs kann dieser Essay nicht alle unterschiedlichen Verbreitungsformen des Regierungsnarrativs vertieft behandeln. Das Hauptaugenmerk liegt auf der schriftlichen bzw. gedruckten Schriftstücke vonseiten des Regimes. Dass die Berner Regierung ihr Narrativ auf verschiedene Art und Weise öffentlich kommunizierte, war für die Frühe Neuzeit nicht untypisch. Mit dem Ziel eine Nachricht zu verstärken, wurden von den Behörden gedruckte Kommunikationen, welche etwa an Kirchen- oder Rathaustor angeheftet waren, auch öffentlich verlesen, während mündlich vorgetragene Meldungen und Entscheide in einem zweiten Schritt oftmals verschriftlicht wurden. Hierzu siehe Würgler 2009, S. 270f.; siehe auch die Arbeit von Leo Mader über Friedrich von Mülinen, welche Einblicke in eine individuellere aber sicherlich patrizische Abhandlung der Ereignisse im Sommer 1749 gewährt.
[2] Zum Verrat durch Ulrich vgl. Braun 1984, S. 270; Dubler 2007, S. 287; Würgler 2008, S. 444; eine vertiefte Auseinandersetzung mit Friedrich Ulrich liefert die Untersuchung von Manuela Aschwanden.
[3] Gemäss Blaser 1958, S. 723, waren die Nouvelles de divers endroits ein «organe des patriciens bernois»; vgl. auch Bollinger 2006, S. 132, der von einer «Institutionen des Ancien Regime» spricht, welche dann mit dem Sturz des Patriziats 1798 verschwand; zur Zeitung, welche schon damals auch als Gazette de Berne bezeichnet wurde, siehe zudem ausführlich Tobler 1910, S. 215–244.
[4] Vgl. Würgler 1995, S. 208; den Artikel, so ebd. S. 240, übergab die Regierung ebenfalls englischen und holländischen Gesandten in Bern mit der Bitte diesen in Zeitungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu veröffentlichen; dies verdeutlicht, dass die Berner Behörden ab Beginn der öffentlichen Kommunikation versuchten, ihr noch junges Narrativ neben lokalen und eidgenössischen auch ausländischen Zeitungslesenden zu präsentieren.
[5] In den Tagen zuvor hatte die patrizische Obrigkeit eine heranwachsende Verschwörung vereiteln können, dutzende verhaften und die Stadt militärisch sichern lassen. Zum schnellen Handeln der Regierung siehe Feller 1974, S. 458f.; vgl. weiter Würgler 2008, S. 444; zudem waren die Verhöre in vollem Gange. Niklaus Wernier und Emanuel Fueter etwa wurden am 9. Juli zum bereits dritten Mal examiniert. Vgl. Drittes Examen mit Niklaus Wernier, Marchand – StABE B IX 493, Gross Thurm-Buch 1749, S. 25–29; Drittes Examen mit Lieutnant Fueter – StABE B IX 493, Gross Thurm-Buch 1749, S. 69–71; Martin Meister geht in seinem Beitrag der Rolle Fueters als Stadtleutnant nach.
[6] Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 9. Juillet, 1749, S. 5; direkte Übernahmen aus der Regierungszeitung erfolgen buchstabengetreu. Dabei werden Gross- und Kleinschreibungen aus dem Original beibehalten; zu beachten ist auch, dass die physische Prominenz der Informationen in der kurzen Meldung, welche gegen Ende der fünften von insgesamt sechs Seiten, d.h. erst im Zusatzblatt zur Ausgabe vom 9. Juli erschien, gering war.
[7] In ihrer Untersuchung zur Medien- und Kommunikationspolitik des Geheimen Rat Berns argumentiert Heim 2024, S. 40, dass im Artikel vom 9. Juli «[d]ie Ereignisse […] kleingeredet [wurden] und ihr schnelles Vergessen […] gefördert werden» sollte; das Regime spielte die höchst-brisante Situation in der Hauptstadt der stolzen Republik in der Regierungszeitung also bewusst herunter. Dabei dienten ihr etwa die Bezeichnung des Komplotts als eine «espéce de» Verschwörung wie auch die Verwendung von «une» anstelle «la» als Artikel für «Conspiration».
[8] Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 9. Juillet, 1749, S. 6.
[9] Wie Härter / Graaf 2012, S. 5f. erklären nutzten Obrigkeiten als Reaktion auf politische Verbrechen «die Justiz [oft] als Forum» um ihre Herrschaft zu stabilisieren und legitimieren und gleichzeitig «die politischen Motive der Tat/des Täters zu diskreditieren».
[10] Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 9. Juillet, 1749, S. 5f.
[11] Hier gilt es zu beachten, dass die Stadtberner Gesellschaft geschichtet war. Wie Capitani 1998, S. 222–224 aufzeigt, war im 18. Jahrhundert bei weitem nicht jeder Berner Stadtbürger auch Teil der «bourgeoisie», deren ursprünglich kollektive Macht sich nun auf eine kleine Gruppe von «patriciens» konzentrierte; zur politischen Struktur Berns siehe auch Braun-Bucher 2008, S. 432–440; ebenfalls Würgler 1995, S. 99f.; vgl. Dubler 2010, S. 573f. zur Organisation und Struktur der patrizischen Orte in der alten Eidgenossenschaft; zur Verfestigung des Patriziats in der Frühen Neuzeit siehe Schläppi 2010, S. 571f.
[12] Zur «göttlichen Beobachtung» siehe ausführlich Martin-Ruland 2024, S. 79–91.
[13] Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 9. Juillet, 1749, S. 5.
[14] Die Verschwörung war eines ‘der’ frühneuzeitlichen Medienereignisse. Für eine Übersicht zu etlichen Artikeln in ausländischen Medien und den zwei Meldungen zur Verschwörung in den Nouvelles de divers endroits siehe Würgler 1995, S. 207; zur Darstellung von Samuel Henzi und der Verschwörung in je einer Deutschen, Österreichischen und Holländischen Zeitung siehe die Untersuchung von Carolina Cardoso.
[15] Vgl. Feller 1974, S. 460 zur Ausreise der Verbannten und der Begleitung durch ihre Angehörigen bis zum ersten Nachtlager.
[16] Würgler 2009, S. 266.
[17] Neben drei hingerichteten «auteurs & […] chefs de la conjuration» erwähnte die Regierungszeitung am 13. August 1749 18 «autres Coupables», die als Mit-Verschwörer zu «différens dégrez» schuldig gesprochen wurden bzw. unterschiedliche Strafen erhalten hatten und sechs in die Verschwörung involvierte «fugitifs».
[18] Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 13. Août, 1749, S. 5.
[19] Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 13. Août, 1749, S. 5f.
[20] Im Juli, August und September 1749 versandte die Berner Regierung etliche Meldungen zur Verschwörung in die eigenen Untertanengebiete, an eidgenössische Orte und ins europäische Ausland. Siehe auf den 24. Juli datierte Nachrichten, welche die Verschwörung behandeln, wie etwa Berner Schultheiss und Rat an Grafen von Isenburg-Büdingen – StABE B I 3, Geheimratsmanual 1749, S. 42f.; Berner Schultheiss und Rat an Regierung zu Neuenburg – StABE B I 3, Geheimratsmanual 1749, S. 43f.; Berner Schultheiss und Rat an die Generalstände der Niederlande – StABE B I 3, Geheimratsmanual 1749, S. 44–46; siehe weiter Bern an eidgenössische, verbündete und zugewandte Orte sowie Bistümer bezüglich (Ewig)Verbannte – 14.08.1749, StABE B I 3, Geheimratsmanual 1749, S. 89f.; zudem Bern an eidgenössische, verbündete und zugewandte Orte sowie Bistümer bezüglich Entflohene – 15.09.1749, StABE B I 3, Geheimratsmanual 1749, S. 123f.
[21] Bern an Waadtländer Baillif – BBB Mss.h.h.LII.325(7), S. 1; zur Herrschaft und ab 1536 bis 1798 Landvogtei Nyon siehe Monbaron 2011; vgl. Dubler 2008, S. 446–452 zur Berner Landesherrschaft und Landesverwaltung im 18. Jahrhundert. Die Landvogtei Nyon gehörte im Südwesten des Territoriums zu den 12 Welschbernischen Landvogteien; ebd. S. 447 liefert einen Überblick zum Bernischen Gebiet mitsamt den verschiedenen Verwaltungseinheiten; siehe weiter Holenstein 2014, S. 36–38 zu den Vogteien und das Amt des Vogts in der alten Eidgenossenschaft.
[22] Das Regierungsnarrativ aus der zwischen-behördlichen Kommunikation muss wegen der Publikationsrichtlinien – Verlesung von der Kanzel (chaire) aus – einen Grossteil der Bevölkerung im Untertanengebiet in mehrheitlich unverändertem Wortlaut erreicht haben. Es war nicht unüblich, dass Berner ordonnances in der Waadt gegen Ende eines Gottesdienstes von der Kanzel aus durch den Pfarrer verlesen wurden. Hier vgl. Vuilleumier 1927, S. 352: «On faisait publier […] la défense d’exporter des céréales hors des frontières de la Conféderation, ou bien les noms des faillis et des interdit [!], voire même les objets trouvés ou perdus»; zur Rolle von waadtländischen chaires als Orte sowohl von religiöser Predigt als auch regierungsamtlicher Kommunikation siehe zudem Monbaron 2013, S. 17, 25; einer solchen Dualität der Kanzel kritisch gegenüber stand bspw. Samuel Henzi; wie Feller 1974, S. 455 erklärt, entrüstete sich Henzi in seiner Denkschrift «über die Erniedrigung der Kirche, die in Abhängigkeit vom Staat gefallen sei» und missbilligte, dass religiöse «Diener […] Lobreden» auf das Patriziat halten müssten; das Regime griff bei der Verbreitung des Narrativs zur Verschwörung also auf eine Praxis zurück, welche von den Konspiranten verurteilt worden war; zur Funktion von «Mandat und Kanzel als im Prinzip exklusive obrigkeitliche Kommunikationskanäle» siehe zudem Würgler 1995, S. 227–231; abschliessend kann festgehalten werden, dass die Entflohenen-ordonannce ganz offensichtlich Teil des öffentlichen Regierungsnarrativs war.
[23] Bern an Waadtländer Baillif – BBB Mss.h.h.LII.325(7), S. 2; wie Stopfner 2015, S. 12 argumentiert, fusst «Sprache in der Politik […] zu einem beträchtlichen Teil auf der Wirkung einzelner Wörter»; siehe ausführlicher Liedtke 1996, S. 3f.; am 13. August sprachen die Nouvelles de divers endroits schon von einem «détestable & meurtier Projet de Conspiration». In der ordonnance wurde die bereits negative Konnotation von «conspiration» erneut durch den gezielten Einsatz von zwei Adjektiven verstärkt; zur politischen Sprache in der Endfassung des Regierungsnarrativs, welche in der zweiten Septemberhälfte 1749 publiziert wurde, siehe Abbildung 1.
[24] Bern an Waadtländer Baillif – BBB Mss.h.h.LII.325(7), S. 2; hier werden zwei Hauptunterschiede mit den Nouvelles de divers endroits ersichtlich. Die ordonnance behandelte mit den drei fugitif nur eine bestimmte Gruppe der Verschwörer aus dem zweiten Zeitungsbericht und nannte diese zudem namentlich; die Rollen der drei Entflohenen, die Flucht aus Bern von Daniel Fueter, Gabriel Fueter und Gottfried Kuhn, sowie deren Stellung in der Historiografie der Verschwörung in den Jahrhunderten nach 1749 werden von Amélie Jaggi näher untersucht.
[25] Bern an Waadtländer Baillif – BBB Mss.h.h.LII.325(7), S. 3.
[26] Bern an Waadtländer Baillif – BBB Mss.h.h.LII.325(7), S. 2: «que personne ne donne aucune Retraite ny azile».
[27] Bern an Waadtländer Baillif – BBB Mss.h.h.LII.325(7), S. 3; zur Entwicklung des Wertes und der Kaufkraft von verschiedenen Münzen, die im frühneuzeitlichen Bern in Umlauf waren, siehe Schmocker 1973, S. 215f.; weiter liefern Körner / Furrer / Bartolme 2001, S. 88f. eine Übersicht zum Kurs der Silbersorten 1700–1749 in Bern.
[28] Vgl. Heim 2024, S. 41; zur Absegnung des Inhalts und dem Druckauftrag des Manifests am 20. September siehe zudem Berner Regierung an Grossweibel und Gerichtsschreiber – StABE B I 3, Geheimratsmanual 1749, S. 137.
[29] Die Verdeutlichung lässt sich bereits in der politischen Sprache des Regimes erkennen. Wie Abbildung 1 aufzeigt, verwendete die patrizische Obrigkeit in ihrer ausführlichen Abhandlung der Ereignisse im Manifest etliche negativ- bzw. positiv-konnotierte Schlagwörter und weitere Nomen sowie Adjektive, um die verschiedenen Akteure, ihre Rollen und Verhältnisse untereinander gegenüber der Öffentlichkeit zu verdeutlichen.
[30] Manifest ansehend die im Julio 1749 in der Statt Bern entdeckte Conspiration – UB MUE Rar alt 798 : 5, S. 10f.; für die einzelnen Urteilsbegründungen siehe ebd. S. 14–29.
[31] Martin-Ruland 2024, S. 74; siehe auch Härter / Graaf 2012, S. 4f.
[32] Manifest ansehend die im Julio 1749 in der Statt Bern entdeckte Conspiration – UB MUE Rar alt 798 : 5, hier S. 11f.; zur Bezeichnung der Stadtberner Burger und Untertanen aus der ganzen Republik als treue Gefolgschaft der patrizischen Obrigkeit siehe ebd. S. 3–5.
[33] Spiekermann 2021, S. 467.
[34] Manifest ansehend die im Julio 1749 in der Statt Bern entdeckte Conspiration – UB MUE Rar alt 798 : 5, S. 7.
[35] Ebd. S. 3; weiter ebd. S. 12f.: «[D]er erhabene Gott [wird] mit seinem Segen, Gnaden=Schutz und starkem Arm aller gerechten und guetigen Obrigkeit ohngezweifelt und bestaendig beystehen»; im frühneuzeitlichen «Arsenal der Legitimationsstrategien», so Freist 2005, S. 28, nahmen die sakrale Legitimation und das Gottesgnadentum eine wichtige Rolle ein; das Berner Regime folgte also einer gängigen Praxis.
[36] Passend hierzu vgl. etwa Stopfner 2015, S. 12, die erklärt, dass durch die wiederholte Verwendung einzelner Wörter «Programme und Positionen […] sprachlich wie auch gesellschaftspolitisch verankert werden». Ebd. S. 13 argumentiert sie zudem, dass «eine für die politische Bewegung wichtige Leitvokabel, ein Sachverhalt oder eine Person wiederholt mit bestimmten positiv oder negativ gewerteten Ausdrücken in Verbindung gebracht [wird], um so den politischen Zielen entsprechende Assoziationen aufzubauen und einzuschleifen»; Schärfe und Anzeige von Abbildung 1 verbessern.
Bibliografie
Burgerbibliothek Bern (BBB)
- BBB Mss.h.h.LII.325(7) – Bern an Waadtländer Baillif (ordonnance und signalement zu den entflohenen Konspiranten), 15.09.1749.
e-newspaperarchives.ch
- Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 9. Juillet, 1749.
- Nouvelles de divers endroits: Du Mercredi 13. Août, 1749.
Staatsarchiv des Kantons Bern (StABE)
- StABE B I 3 – Geheimratsmanual 1749.
- StABE B IX 493 – Gross Thurm-Buch 1749.
Universitätsbibliothek Bern (UB)
- UB MUE Rar alt 798 : 5 – Manifest ansehend die im Julio 1749 in der Statt Bern entdeckte Conspiration.
Sekundärliteratur
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Abbildung
- Abbildung 1: Politische Sprache im Manifest. © Carol Bernasconi 2024.
Kontakt: Carol Bernasconi (carol.bernasconi@students.unibe.ch)