Am 24. Juni 1613 wurde der zwölfjährige Wälsche Knabe wegen Hexerei durch den Berner Kirchenkonvent verurteilt: Ihm wurde vorgeworfen, einen Teufelspakt eingegangen zu sein, am Hexensabbat teilgenommen und Schadenszauberei betrieben zu haben. Zur Strafe wurde er in einem Spital in der Waadt verwahrt. Ein halbes Jahr zuvor waren bereits seine Eltern hingerichtet worden.