Die Entwicklung des Kochrezepts
Die Überlieferung deutschsprachiger kochbuchartiger Rezpetsammlungen setzt erst im 14. Jahrhundert in sehr geringem Umfang ein. Erst mit der Erfindung des Buchdrucks kommt es in den folgenden Jahrhunderten zu einer Zunahme an Kochbüchern. Für die Textsorte "Kochrezept" ist allerdings bis in jüngste Zeit eine handschriftliche Überlieferung charakteristisch. Die starke funktionale Bindung an den privaten Bereich führt bei der handschriftlichen Überlieferung auch noch im 19. Jhdt. zu regionalen und individuellen normabweichenden Schreibungen. Der größte Unterschied zu modernen Rezepten besteht in der Gliederung. Während moderne Rezepte normalerweise eine Dreiteilung aufweisen, sind die meisten Rezepte im 19. Jhdt. noch in einem Fließtext verfasst. Lediglich die Überschriften sind davon abgetrennt.
Syntaktische Besonderheiten:
Eine systematische Untersuchung einer Textsammlung vom 14. bis ins 19. Jhdt. hat ergeben, dass in diesem Zeitraum von direkten Anweisungsformen, wie dem Imperativ Singular, zu indirekten, wie dem Passiv (oder Man-Kontruktionen), geht. In der Folgezeit und bis heute findet jedoch ein weiterer entscheidender Wandel hin zur Verwendung des anweisenden Infinitivs statt, der noch Ende des 19. Jahrhunderts begann und sich nach 1950 endgültig durchsetzte.
Lexikalische Variation:
Variationen weißen Rezepte auch im Hinblick auf die verwendete Lexik auf, was sich vor allem auf regionale Unterschiede bezieht. Interessanterweise ändert sich der Wortschatz kaum in Abhänigkeit davon, ob es sich um ein Kochbuch für den privaten oder für professionellen Gebrauch handelt.
(Vgl. Glaser, 1996)